Gutachten bezüglich der ausdrücklichen Aufnahme von Kinderrechten in das Grundgesetz nach Maßgabe der Grundprinzipien der UN-Kinderrechtskonvention
Das im Rahmen eines Projekts der Koordinierungsstelle Kinderrechte des Deutschen Kinderhilfswerkes von Prof. Dr. Dr. Rainer Hofmann und Dr. jur. Philipp B. Donath der Goethe-Universität Frankfurt am Main erstellte Rechtsgutachten spricht sich für die explizite Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz aus. Die Gutachter kommen zu der Einschätzung, dass die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland durch die aktuelle Rechtslage nicht abgesichert ist. Kinderrechte im Grundgesetz sollten laut Gutachten den Vorrang des Kindeswohls, Beteiligungsrechte für Kinder und Jugendliche sowie Entwicklungs- bzw. Entfaltungsrechte der kindlichen Persönlichkeit beinhalten.
Fach, Sachgebiet
Schlagwörter
Deutschland, Grundgesetz, Kind, Kinderrechtskonvention, Recht, Rechtsgutachten, Kinderrechte,
| Bildungsbereich | Kindertageseinrichtungen / Tagespflege |
|---|---|
| Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit | Deutsches Kinderhilfswerk e. V. |
| Erstellt am | 01.01.2017 |
| Sprache | Deutsch |
| Rechte | Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung |
| Zugang | ohne Anmeldung frei zugänglich |
| Kostenpflichtig | nein |
| Zuletzt geändert am | 24.11.2025 |