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Übergang in weiterführende Schulen in Baden-Württemberg

h t t p s : / / w w w . b a d e n - w u e r t t e m b e r g . d e / d e / s e r v i c e / p r e s s e / p r e s s e m i t t e i l u n g / p i d / n e u e r u n g e n - i m - s c h u l j a h r - 2 0 2 4 2 0 2 5Externer Link

Mit der Rückkehr zu G9 bekommt die Grundschulempfehlung für die Gymnasien eine neue Verbindlichkeit. Für die Entscheidung der Erziehungsberechtigten über den Bildungsweg nach der Grundschule gelten folgende Elemente: eine pädagogische Gesamtwürdigung durch die Klassenkonferenz auf Grundlage der in Klasse vier erreichten Noten sowie der Bewertung der überfachlichen Kompetenzen und eine Kompetenzmessung (Weiterentwicklung Kompass 4), die vom Institut für Bildungsanalysen Baden-Württemberg bereitgestellt wird und der Elternwille. Voraussetzung für die Aufnahme einer Schülerin oder eines Schülers in das allgemein bildende Gymnasium ist: die Empfehlung für das allgemein bildende Gymnasium als Ergebnis der pädagogischen Gesamtwürdigung auf Grundlage der in Klasse vier erreichten Noten (Durchschnitt Deutsch und Mathematik 2,5 und kein Fach schlechter als 3,0), die Teilnahme an einer Kompetenzmessung (Weiterentwicklung Kompass 4) zur Überprüfung der fachlichen und überfachlichen Kompetenz sowie die Entscheidung der Eltern für diese Schulart („zwei-aus-drei-Regel“). Sind diese Voraussetzungen für den Zugang zum Gymnasium nicht erfüllt, kann die Aufnahme in das allgemein bildende Gymnasium aufgrund des Ergebnisses eines Potenzialtests erfolgen, der an einem Gymnasium durchgeführt wird.

Fach, Sachgebiet
Schlagwörter

Baden-Württemberg, Empfehlung, Gymnasium, Hauptschule, Mittelschule, Realschule, Übertritt, Übertrittsverfahren, Übertrittszeugnis,

Bildungsbereich Grundschule; Sekundarstufe I
Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit Landesregierung von Baden-Württemberg
Erstellt am 25.04.2018
Sprache Deutsch
Rechte Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung
Zugang ohne Anmeldung frei zugänglich
Kostenpflichtig nein
Gehört zu URL https://‌www.baden-wuerttemberg.de
Zuletzt geändert am 03.02.2025

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