Übertrittsregelung in Thüringen
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Ein Kind der Klassenstufe 4 der Grundschule oder der Gemeinschaftsschule kann ab Klassenstufe 5 das Gymnasium besuchen, wenn es zum Schulhalbjahr in den Fächern Deutsch, Mathematik sowie Heimat- und Sachkunde jeweils mindestens mit der Note „gut“ bewertet wurde oder mit dem Halbjahreszeugnis eine Empfehlung der Klassenkonferenz für den Bildungsweg des Gymnasiums erhalten hat. Erfüllt es die geforderten Leistungsvoraussetzungen nicht oder wird die Empfehlung nicht gegeben, kann durch da Bestehen einer Aufnahmeprüfung in Form von Probeunterricht der Zugang zum Gymnasium ermöglicht werden.
Dokument von: Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur
Fach, Sachgebiet
Schlagwörter
Thüringen, Grundschule, Schulsystem, Sekundarstufe I, Übertritt, Übertrittsverfahren, Übertrittszeugnis,
Bildungsbereich | Grundschule; Sekundarstufe I |
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Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit | Freistaat Thüringen, Thüringer Staatskanzlei; |
Sprache | Deutsch |
Rechte | Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung |
Zugang | ohne Anmeldung frei zugänglich |
Kostenpflichtig | nein |
Gehört zu URL |
https://bildung.thueringen.de |
Zuletzt geändert am | 03.02.2025 |