Hochschulzugang beruflich Qualifizierter
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Die Kultusministerkonferenz (KMK) stellt die gültigen rechtlichen Regelungen vor, wiePersonen an einer Hochschule ein Studium aufnehmen können, die über kein Abitur, aber einen beruflichen Abschluss verfügen. Der bisher letztgültige Beschluss hierzu wurde am 06.03.2009 von der KMK gefasst.
Dokument von: Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK)
Fach, Sachgebiet
- Berufliche Bildung
-
Hochschule
_Hochschulwesen allgemein
Hochschulzugang, Hochschulzulassung, Numerus Clausus
-
Weiterbildung und Erwachsenenbildung
Weiterbildungswege
Wissenschaftliche Weiterbildung
Schlagwörter
Abitur, Berufliche Qualifikation, Berufstätiger, Hochschulzulassung, Studium, Voraussetzung, Zulassung, Studieren ohne Abitur, beruflich Qualifizierter,
| Bildungsbereich | Hochschule; Berufsbildung |
|---|---|
| Ressourcenkategorie | Gesetz/Verordnung/Konvention/Vertrag |
| Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit | Telefon: +49 (0)30 25418-499 |
| Erstellt am | 06.03.2009 |
| Sprache | Deutsch |
| Rechte | Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung |
| Gehört zu URL |
https://www.kmk.org/ |
| Zuletzt geändert am | 17.11.2025 |