Anerkennung von ausländischen Hochschulqualifikationen in Deutschland - Informationen der KMK
Die Kultusministerkonferenz informiert über Rechtsgrundlagen und Verfahren der Anerkennung im Hochschulbereich in Bezug auf ausländische Qualifikationen. Grundlagen sind einerseits Europäische Konvention und Lissabon-Konvention, gegebenenfalls Äquivalenzabkommen mit einzelnen Staaten. Gegenstand sind der Hochschulzugang zu grundständigen und weiterführenden Studien, Anrechnung von Leistungen und das Führen ausländischer Hochschulgrade.
Dokument von: Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK)
Fach, Sachgebiet
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Berufliche Bildung
Berufliche Bildung allgemein
Mobilität, Austausch
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Bildungswesen allgemein
Europa und Internationales
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Hochschule
_Hochschulwesen allgemein
Auslandsstudium, Ausländische Studierende, Austausch
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_Bildung weltweit
Schulbildung
Schlagwörter
Europa, Abschluss, Akademischer Austausch, Anerkennung, Austausch, Diplom, Hochschulabschluss, Internationaler Austausch, Mobilität,
Bildungsbereich | Hochschule |
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Ressourcenkategorie | Index/Katalog/Datenbank/Bibliographie |
Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit | Kultusministerkonferenz KMK |
Erstellt am | 01.04.2012 |
Sprache | Deutsch |
Rechte | Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung |
Gehört zu URL |
https://www.kmk.org |
Zuletzt geändert am | 14.03.2022 |