Übergang von der Grundschule in Schulen des Sekundarbereichs I und Förderung, Beobachtung und Orientierung in den Jahrgangsstufen 5 und 6 (sog. Orientierungsstufe)
Diese Informationsunterlage unterrichtet über die Grundsatzpositionen der Kultusministerkonferenz beim Übergang von der Grundschule in Schulen des Sekundarbereichs I (Abschnitt 1) und über die Übergangsregelungen der Länder (Abschnitt 2 - 3). Ein Fundstellennachweis für die Länderregelungen ist beigegeben. Die Kultusministerkonferenz hat mit ihrer Empfehlung ´´Übergänge von einer Schulart in die andere´´ (Beschluss der KMK vom 08./09.12.1960 i.d.F. vom 23.03.1966) einheitlich geltende Grundsätze für den Übergang von der abgebenden in die aufnehmende Schule, speziell dabei von der Grundschule in eine weiterführende Schule vereinbart. Diese Empfehlungen sind in die Entwicklung der schulrechtlichen Regelungen der Länder eingegangen.
Dokument von: Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK)
Fach, Sachgebiet
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Schule
Schulwesen allgemein
Schulrecht
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Schule
Schulwesen allgemein
Schularten, Schulformen, Schulstufen
Schlagwörter
Deutschland, Hessen, Hamburg, Bremen, Brandenburg, Berlin, Bayern, Baden-Württemberg, Beschluss, Grundschule, Entwicklung, Koedukation, Schulform, Schule, Sekundarbereich, Sekundarschule, Empfehlung, Verordnung, Verfahren, Bundesland, Schulrecht, Sekundarstufe I, Weiterführende Schule, Orientierungsstufe, Uebergang, Primarschule,
Bildungsbereich | Grundschule; Sekundarstufe I; Sekundarstufe II |
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Ressourcenkategorie | Artikel/Aufsatz/Bericht/Thesenpapier |
Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit | Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland: dokumentation@kmk.org |
Erstellt am | |
Sprache | Deutsch |
Rechte | Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung |
Gehört zu URL |
https://www.kmk.org/ |
Technische Anforderungen | PDF-Reader |
Zuletzt geändert am | 03.02.2016 |