Regelungen zum Übertritt in Bayern
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Durch die schriftliche Zwischeninformation über den aktuellen Leistungsstand der Schülerinnen und Schüler in Jahrgangsstufe 4 im Januar erhalten die Eltern frühzeitige Informationen, um ggf. mit den Lehrkräften geeignete Fördermaßnahmen besprechen zu können. Die Erziehungsberechtigten erhalten einen schriftlichen Hinweis über die Möglichkeit zu einem Gespräch mit einer Beratungslehrkraft aus einer aufnehmenden Schulart. Anfang Mai erhalten alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 4 ein Übertrittszeugnis. Es beinhaltet die Gesamtdurchschnittsnote aus den Fächern Deutsch, Mathematik, Heimat- und Sachunterricht, eine zusammenfassende Schullaufbahnempfehlung, in der die derzeitige Eignung für den weiteren Bildungsweg festgestellt wird. Das Übertrittszeugnis stellt sicher, dass alle Erziehungsberechtigten über den derzeit geeigneten Bildungsweg ihres Kindes informiert sind. Schülerinnen und Schüler aus Jahrgangsstufe 4 der Grundschule können in die Jahrgangsstufe 5 des Gymnasiums eintreten, wenn sie folgende Bedingung erfüllen: eine Gesamtdurchschnittsnote von 2,33 oder besser aus den Fächern Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachunterricht mit Eignungsvermerk für den Besuch eines Gymnasiums im Übertrittszeugnis.
Dokument von: Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Fach, Sachgebiet
Schlagwörter
Bayern, Übergang Primarstufe - Sekundarstufe I, Übertritt, Übertrittszeugnis,
Bildungsbereich | Grundschule; Sekundarstufe I; Sekundarstufe II; Berufsbildung; Sonderschule / Behindertenpädagogik |
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Ressourcenkategorie | Index/Katalog/Datenbank/Bibliographie |
Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit | Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus |
Erstellt am | |
Sprache | Englisch |
Rechte | Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung |
Zugang | ohne Anmeldung frei zugänglich |
Kostenpflichtig | nein |
Bezugs- und Nutzungsbedingungen | keine |
Gehört zu URL |
https://www.km.bayern.de/ |
Zuletzt geändert am | 03.02.2025 |