Vorbereitungsdienst
Ausbildungsphase in der beruflichen Praxis nach einer Ersten Staatsprüfung, endet mit einer Zweiten Staatsprüfung, insbesondere für die Lehrämter, aber auch für andere Laufbahnen des öffentlichen Dienstes.
| Quellenangabe der deutschsprachigen Definition | Sekretariat der Kultusministerkonferenz |
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| Zuletzt geändert am | 01.02.2012 |