Rechtsaufsicht
Staatliche Aufsicht über die Rechtmäßigkeit des Handelns öffentlich-rechtlicher Einrichtungen, darunter Schulen und Hochschulen.
| Quellenangabe der deutschsprachigen Definition | Sekretariat der Kultusministerkonferenz |
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| Zuletzt geändert am | 01.09.2006 |