Dienstaufsicht
Aufsichts- und Weisungsbefugnis einer höheren gegenüber einer nachgeordneten Behörde und des Vorgesetzten gegenüber den unterstellten Beamten und sonstigen Angehörigen der öffentlichen Verwaltung.
| Quellenangabe der deutschsprachigen Definition | Sekretariat der Kultusministerkonferenz |
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| Zuletzt geändert am | 15.08.2001 |