Arbeitslehre
Lernbereich mit den Themen Technik, Wirtschaft, Haushalt und Beruf, der unter dieser oder einer anderen Bezeichnung Unterrichtsfach ist, an Hauptschulen als Pflichtfach, in den übrigen Schularten des Sekundarbereichs I teils als eigenes Fach, teils als Bestandteil anderer Fächer.
| Quellenangabe der deutschsprachigen Definition | Sekretariat der Kultusministerkonferenz |
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| Zuletzt geändert am | 04.09.2006 |