Rechtsgrundlagen zur Inklusion in Bremen
Bremisches Schulgesetz (BremSchulG)
Das Bremische Schulgesetz (BremSchulG) gilt für die öffentlichen Schulen in Bremen. Die inklusive Bildung ist im Schulgesetz in den Paragraphen 3 (Allgemeines) Absatz 4, Paragraph 9 (Eigenständigkeit der Schule) Absatz 2 und Paragraph 22 (Zentrum für unterstützende Pädagogik) Absatz 1 geregelt.
Dokument von: Senatorin für Kinder und Bildung Bremen
Richtlinien über die Aufnahmekapazitäten der allgemeinbildenden Schulen der Primarstufe und der Sekundarstufe I in der Stadtgemeinde Bremen. Vom 18. November 2011
Aufnahmeregelungen für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf zur inklusiven Beschulung an allgemeinbildenden Schulen.
Dokument von: Senatorin für Kinder und Bildung Bremen
Verordnung über die Weiterbildung und Prüfung zum Erwerb der Befähigung zum Lehramt für Inklusive Pädagogik/ Sonderpädagogik (IPWeiterbildungsV). Vom 7. Dezember 2012
Die Verordung regelt die Voraussetzungen für die Teilnahme an der Weiterbildung sowie die Prüfungsmöglichkeiten.
Zugangs- und Zulassungsordnung für den Master of Education "Inklusive Pädagogik: Lehramt Sonderpädagogik in Kombination mit dem Lehramt an Grundschulen oder Gymnasien und Oberschulen" der Universität Bremen
Der Master of Education (M.Ed.) ist ein Aufbau-Studium für Bachelor-Absolventen, die Lehrer/in an öffentlichen Schulen werden möchten. Er beinhaltet fachwissenschaftliche Anteile, Fachdidaktiken der Unterrichtsfächer, Erziehungswissenschaft, Praktika je nach Schulart und eine Masterarbeit. Auf der Seite findet man Informationen zu den Lehrämtern für Inklusive Pädagogik/ [...]