Rechtsgrundlagen zur Inklusion in Sachsen
Sächsische Kita-Integrationsverordnung 
 
                  
                  
                    Diese Verordnung regelt die Bedingungen für die Aufnahme und Integration von Kindern mit Behinderung und von Kindern, die von Behinderung bedroht sind, an Kindertageseinrichtungen in Sachsen.
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Erläuterungen zur Sächsischen Kita-Integrationsverordnung vom 6. Juni 2017, Änderungen im Vergleich zur bisher geltenden Rechtslage nach SächsIntegrVO 
 
                  
                  
                    Erläuterungen zu den Änderungen in den einzelnen Paragraphen.
Sächsisches Schulgesetz: Das Schulgesetz in Sachsen 
 
                  
                  
                    Das Schulgesetz regelt die Bildungs- und Erziehungsgrundsätze in Sachsen. Der § 4c beinhaltet Regelungen zur Unterrichtung von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf und den Möglichkeiten eines inklusiven Unterrichts.