Bologna – Prozess. Politische Entwicklungen. Umsetzung
Benannt nach der „Bologna-Erklärung“, die 1999 im Rahmen einer Konferenz der Bildungsminister und -ministerinnen von 29 europäischen Staaten in Bologna verabschiedet wurde, bezeichnet der Begriff „Bologna-Prozess“ die Bestrebungen, einen gemeinsamen Europäischen Hochschulraum zu schaffen.
Kernelemente dieser Reformen sind etwa die Förderung von Verständlichkeit und Vergleichbarkeit von Hochschulabschlüssen, die Einführung eines zweistufigen Studiensystems sowie eines Leistungspunktesystems nach dem ECTS-Modell, Förderung der Zusammenarbeit im Bereich der Qualitätssicherung und Entwicklung eines Qualifikationsrahmens, Förderung der Mobilität der Hochschulangehörigen sowie Förderung der europäischen Dimension in der Hochschulbildung.
Die Zahl der Mitgliedsstaaten ist mittlerweile auf 49 angewachsen. Die für den Bologna-Prozess konstituierenden Ministerkonferenzen werden von der Bologna Follow-up Group (BFuG) in Zusammenarbeit mit dem jeweils ausrichtenden Land organisiert und finden meist in einem Rhythmus von zwei bis drei Jahren statt. Die Mitgliedstaaten erstatten in zweijährigem Rhythmus Bericht über den Stand der Umsetzung der Reformen. In Deutschland obliegt die Begleitung des Reformprozesses einer Arbeitsgruppe zur Fortführung des Bologna-Prozesses, mit gemeinsamem Vorsitz von Bund und Ländern.
Im Folgenden wird zunächst auf Übersichten zum Bologna-Prozess aus deutscher und europäischer Sicht verwiesen. Es folgen Informationen zu den Bolgona-Konferenzen, Kommuniqués und Hintergrunddokumenten, weiterhin zu gemeinsamen und nationalen Entwicklungen sowie thematischen Schwerpunkten, darunter Qualifikationsrahmen, Qualitätssicherung und soziale Dimension
Übersichten
Bologna-Prozess
Die Kultusministerkonferenz KMK gibt einen Überblick zu Hintergründen und Entwicklungen des Bologna-Prozesses mit weiterführenden Links und Hintergrunddokumenten.
Dokument von: Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK)
Der Bologna-Prozess
Die Internationalisierung der Hochschulen in Deutschland und Europa steht in Zusammenhang mit der umfassenden Hochschulreform, die 1998 mit dem Bologna-Prozess in Gang gesetzt wurde. Dessen Ziel war und ist die Entstehung eines europäischen Hochschulraums. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung BMBF gibt einen Überblick zu Hintergründen und Entwicklungen sowie Inhalten, die im Zuge [...]
Dokument von: Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
Entwicklungen im Bologna-Prozess von den Anfängen bis heute
DAS BMBF skizziert die Entwicklungen im Bologna-Prozess und stellt verschiedene Hintergrunddokumente bereit.
Dokument von: Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
Entwicklungen im Bologna-Prozess von den Anfängen bis heute: Mehr Info
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Studienreform
Die Hochschulrektorenkonferenz HRK gibt einen Überblick zur europäischen Studienreform mit weiterführenden Links. Die Übersicht gliedert sich in folgende Punkte: -Weiterentwicklung der Studienreform. -Studienreform in Zahlen. Kompetenzorientierung, Anerkennung, Durchlässigkeit. -Projekt "nexus". -Bisherige Entwicklungen.
Bologna-Prozess und europäischer Hochschulraum (EU Kommission)
Das Angebot der Europäischen Kommission gibt einen Überblick über bisherige Entwicklungen im Bologna Prozess und enthält Links zu weiterführenden Informationen und Dokumenten.
Bologna-Prozess und europäischer Hochschulraum (EU Kommission): Mehr Info
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Bologna Process - European Higher Education Area
Die Website informiert über die Entstehung des europäischen Hochschulraums und die Aktivitäten im Rahmen des Bologna Prozesses. Die Erklärungen der Ministerkonferenzen, Arbeitsprogramme, Berichte und Schwerpunktthemen sind ausführlich dokumentiert. Ein wesentliches Ziel des Bologna-Prozesses war, eine stärkere Vergleichbarkeit, Vereinbarkeit und Durchlässigkeit der [...]
Bologna Process - European Higher Education Area: Mehr Info
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Rechtliche Grundlagen der Anerkennung: Lissabon-Konvention
Die Konvention, auch als `Lissabon-Konvention` bekannt, schafft eine rechtliche Grundlage für Anerkennungsverfahren von Hochschulleistungen innerhalb Europas. Auf Basis wechselseitiger Akzeptanz sollen die in einem Unterzeichnerstaat erworbenen Hochschulzugangsberechtigungen und Studienabschlüsse gegenseitig anerkannt werden. Die Konvention wurde im April 1997 in Lissabon von Europarat und UNESCO verabschiedet.