StGB - kostenloses Unterrichtsmaterial, Arbeitsblätter und Übungen

Die Gesetze zum Schwangerschaftsabbruch im StGB
Nach der in Deutschland geltenden Beratungsregelung ist der Schwangerschaftsabbruch zwar grundsätzlich eine Straftat (§218 StGB), er bleibt aber unter bestimmten Voraussetzungen straffrei (§ 218 a, § 219 Strafgesetzbuch -StGB-).
Strafgesetzbuch zum sexuellen Missbrauch von Schutzbefohlenen
§ 174 Strafgesetzbuch im Wortlaut: Sexueller Mißbrauch von Schutzbefohlenen
Straftaten gegen sexuelle Selbstbestimmung
Hier finden Sie die § 174 bis § 184 des Strafgesetzbuchs im Originaltext.
Strafgesetzbuch § 108e Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern
Diese Vorschrift zur Bestechlichkeit und Bestechung von Abgeordneten existiert erst seit 1994, in einer handhabbaren Fassung seit 2014.
Sexueller Mißbrauch von Kindern (§176)
Der 13. Abschnitt des Strafgesetzbuches umfasst Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung. Paragraph 176 behandelt den sexuellen Missbrauch von Personen unter 14 Jahren (= Kindern) und kann unter diesem Link eingesehen werden. Dazu gibt es Beispiele, wie Gerichte entschieden haben, und Links zu Rechtsauskünften von Anwälten.
Sexueller Mißbrauch von Kindern (§176)
Der 13. Abschnitt des Strafgesetzbuches umfasst Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung. Paragraph 176 behandelt den sexuellen Missbrauch von Personen unter 14 Jahren (= Kindern) und kann unter diesem Link eingesehen werden. Dazu gibt es Beispiele, wie Gerichte entschieden haben, und Links zu Rechtsauskünften von Anwälten.
Beratung der Schwangeren in einer Not-oder Konfliktlage (pdf)
Nach der in Deutschland geltenden Beratungsregelung ist der Schwangerschaftsabbruch zwar grundsätzlich rechtswidrig, er bleibt aber unter bestimmten Voraussetzungen (§ 218 a Abs.1, § 219 Strafgesetzbuch -StGB-) straffrei. Die 2019 neu aufgelegte Broschüre des Bundesfamilienministeriums erklärt die Beratungsregelung auf dem aktuellen Gesetzesstand (inkl. der Änderungen ...
Ein Fast-Monopol, eine Verhaftung und Dinge-Drucker
Die Sendung aus der Reihe Elektrischer Reporter umfasst folgende drei Beiträge:DIGIsellschaft: Die meisten Menschen sind auf Facebook, weil ihre Freunde und Bekannten auch dabei sind und nicht etwa, weil Facebook die schönste Benutzeroberfläche oder gar den besten Datenschutz hat. Wer nicht bei Facebook ist, verpasst wichtige Teile des Soziallebens, heißt es. Für manche ...