Beratung der Schwangeren in einer Not-oder Konfliktlage (pdf)
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Nach der in Deutschland geltenden Beratungsregelung ist der Schwangerschaftsabbruch zwar grundsätzlich rechtswidrig, er bleibt aber unter bestimmten Voraussetzungen (§ 218 a Abs.1, § 219 Strafgesetzbuch -StGB-) straffrei. Die 2019 neu aufgelegte Broschüre des Bundesfamilienministeriums erklärt die Beratungsregelung auf dem aktuellen Gesetzesstand (inkl. der Änderungen von 03/19) und informiert über Beratungsstellen, eine eventuelle Kostenübernahme der Abtreibung usw.