Die Gesetze zum Schwangerschaftsabbruch im StGB
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Nach der in Deutschland geltenden Beratungsregelung ist der Schwangerschaftsabbruch zwar grundsätzlich eine Straftat (§218 StGB), er bleibt aber unter bestimmten Voraussetzungen straffrei (§ 218 a, § 219 Strafgesetzbuch -StGB-).