Das Online-Magazin zum Thema Innovation und Qualitätsentwicklung im Bildungswesen
Erschienen am 28.11.2024:
Kinderrechte und digitale Medien
Das Projekt „#Kinderrechte digital leben!“ unterstützt Kinder, Eltern und Fachkräfte dabei, Kinderrechte im digitalen Raum zu verstehen
Das Projekt „#Kinderrechte digital leben!“ des Kinderschutzbundes Landesverband Thüringen e.V. klärt Kinder, Eltern und andere Erziehungsberechtigte sowie pädagogische Fachkräfte in Workshops über Kinderrechte im digitalen Raum auf. Damit Kinder und Jugendliche ihre Schutz-, Förder- und Teilhaberechte ausüben können, ist es entscheidend, dass alle an der Erziehung beteiligten Akteur*innen eingebunden sind.
Smartphones, Spielkonsolen, PCs und Tablets sind heute aus dem Alltag von Kindern und Jugendlichen nicht mehr wegzudenken. Eltern sind oft verunsichert: Wie können sie ihre Kinder vor den Gefahren und Risiken im Internet beschützen und sie zugleich in ihren digitalen Kompetenzen fördern? Unterstützung bekommen sie in Thüringen vom Kinderschutzbund Landesverband Thüringen e.V. Dieser klärt Kinder, Eltern und Fachkräfte über die Rechte von Kindern im Netz auf, zeigt Eltern, wie sie Medienregeln mit ihren Kindern aushandeln können, und unterstützt pädagogische Fachkräfte dabei, eine professionelle Haltung gegenüber digitalen Medien zu entwickeln.
Kinder haben Rechte
Vor 35 Jahren, am 20. November 1989, wurde das Übereinkommen über die Rechte des Kindes, die UN-Kinderrechtskonvention, von der Vollversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet. Die vier Grundprinzipien der UN-Kinderrechtskonvention sind das Recht auf Nichtdiskriminierung (Artikel 2), das Recht auf Leben, Überleben und Entwicklung (Artikel 6), die Einhaltung der Kindesinteressen/des Kindeswohls (Artikel 3) und das Recht auf Beteiligung (Artikel 12). Sie sollen Kinder und Jugendliche dabei unterstützen, sicher aufzuwachsen, sich gesund entwickeln zu können, ihre Meinung frei sagen zu dürfen und bei allen Entscheidungen, die sie betreffen, beteiligt zu werden. Die Konvention wurde zweieinhalb Jahre nach der Verabschiedung durch die Bundesrepublik Deutschland ratifiziert und trat am 5. April 1992 zunächst unter Vorbehalt, 2010 dann in vollem Umfang in Kraft.
General Comment #25
Auch wenn die Digitalisierung Ende der 80er Jahre des vergangenen Jahrhunderts noch nicht Einzug gehalten hatte, so sind die Kinderrechte so allgemeingültig definiert, dass sie auch für den digitalen Bereich gelten. Zusätzlich wurde am 24. März 2021 vom UN-Kinderrechteausschuss der General Comment #25 veröffentlicht, der erklärt, wie die Kinderrechte in Bezug auf digitale Medien zu verstehen sind. Neben der Verbesserung des Schutzes sowie der Teilhabe- und Beteiligungsmöglichkeiten von Kindern, stehen im General Comment #25 die Befähigung und das Stärken von Kindern, Eltern und Fachkräften im Vordergrund.
Das Projekt „#Kinderrechte digital leben!“
Der Kinderschutzbund Landesverband Thüringen e.V., der an der Erarbeitung des General Comment #25 mitgewirkt hat, unterstützt mit dem Projekt „#Kinderrechte digital leben!“ Kinder und Jugendliche in Thüringen darin, ihre Rechte in digitalen Lebenswelten zu (er-)kennen, wahrzunehmen und einzufordern. Er setzt sich dafür ein, dass Kinder und Jugendliche bei allen Entscheidungen und Planungen, die sie betreffen, beteiligt werden, dass ihre Meinungen stärker berücksichtigt werden und der Schutz von Kindern vor Gewalt verbessert wird. Dafür leistet er Aufklärungsarbeit über Kinderrechte und initiiert und begleitet Aushandlungsprozesse zwischen Kindern im Alter von acht bis zwölf Jahren und den an der Erziehung beteiligten Akteur*innen. Geleitet wird das Projekt von (Medien-)Pädagog*innen mit Schwerpunkt digitale Medien, die in Bildungs- und Beratungsformaten für Kinder und Erwachsene vermitteln, wie medienbezogene Herausforderungen im Alltag demokratisch gelöst werden können.
Kinderrechte immer mitdenken
Die Workshops, die der Kinderschutzbund Landesverband Thüringen e.V. im Rahmen des Projekts „#Kinderrechte digital leben!“ thüringenweit und kostenfrei in Präsenz und in digitalen Veranstaltungsformaten anbietet, unterstützen Kinder, Eltern und Fachkräfte dabei, Kinderrechte im digitalen Raum zu verstehen und im Alltag zu leben. Kinder von acht bis zwölf Jahren lernen darin ihre Schutz-, Förder- und Teilhaberechte kennen und erfahren die Bedeutung ihrer Rechte im Zusammenhang mit Medien. In dem Workshop „Ich würde das halt gerne selbst entscheiden“ beispielsweise denken Kinder über ihre eigenen Bedürfnisse bezüglich der Nutzung der Medien nach und lernen, ihre Ansichten auszudrücken. Sie finden heraus, was sie tun können, damit Erwachsene ihnen beim Thema Medien besser zuhören, und erfahren, warum auch das „Nein“ der Erwachsenen wichtig ist und wie sie trotzdem gemeinsam mit Erwachsenen gute Lösungen für ihre Wünsche finden können.
Angebote für Eltern, Erziehungsberechtigte, Großeltern
Workshops in Form von Elternabenden und Eltern-Kind-Nachmittagen sowie bei Elternstammtischen zeigen Eltern, Großeltern und anderen Erziehungsberechtigten auf, wie sie die Schutz-, Förder- und Teilhabeaspekte der Kinder in der Medienerziehung mitdenken können und wie gesundes Aufwachsen mit Medien gelingen kann. In allen Angeboten gibt es Reflexionsanlässe, Austausch und Haltungsarbeit zu Kindheit, Medien und Erziehung, Expert*innenwissen zu medienpädagogischen Themen sowie Anregungen für individuelle Lösungen. In dem Workshop „Mama, ich will auch ein eigenes Smartphone! – Wie ich mein Kind gut begleiten kann“ zum Beispiel lernen die Teilnehmenden, die Bedürfnisse hinter dem Wunsch nach einem eigenen Gerät besser zu verstehen, schärfen ihr Bewusstsein für Risiken und lernen, wie die Teilhaberechte des Kindes mit den eigenen Schutzgedanken in Einklang gebracht werden können.
Eine professionelle Haltung zum Thema Medien entwickeln
Pädagogische Fachkräfte bekommen in den Workshops Werkzeuge an die Hand, um den medienbezogenen Herausforderungen ihres pädagogischen Alltags strukturiert begegnen zu können. Sie werden darin geschult, Kinderrechte in ihrem Arbeitskontext selbstverständlich mitzudenken, die eigene Haltung zu Medienfragen zu reflektieren, medienbezogene Konflikte strukturiert zu bearbeiten und Aushandlungsprozesse zu initiieren. So reflektieren sie beispielsweise ihre eigenen Wertvorstellungen und inwiefern diese ihr berufliches Handeln beeinflussen. Sie denken darüber nach, wie im Sinne einer Professionalisierung eine fachlich fundierte Haltung zum Thema Medien entwickelt werden kann. Um Kinderrechte als Orientierungsrahmen zu sehen, wird an konkreten Fallbeispielen gearbeitet und gemeinsam nach individuellen Lösungen innerhalb des Kinderrechte-Dreiecks aus Teilhabe, Schutz und Befähigung gesucht.
Zusammenarbeit mit starken Partnern
Unterstützt wird der Kinderschutzbund Landesverband Thüringen e.V. bei seiner Arbeit zum Wohl der Kinder und Jugendlichen von starken Partnern, wie der Thüringer Landesmedienanstalt, der Landesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz Thüringen e.V., der Universität Erfurt, der Stiftung Digitale Chancen und dem Institut für Lehrerfortbildung, Lehrplanentwicklung und Medien Thüringen. Auch mit Projekten aus dem DEKI-Kompetenznetzwerk „Demokratiebildung im Kindesalter“ pflegt er einen fachlichen Austausch zu Entwicklungen, Methoden und Denkansätzen. Als Landesverband ist er außerdem Teil verschiedener Aktionsbündnisse für die Rechte der Kinder, vernetzt sich mit vielen Organisationen und steht in engem Kontakt zu Verwaltung und Politik. Gefördert wird das Projekt aus Mitteln des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ sowie des Landesprogramms „Denk bunt“ in der Zeit von Januar 2020 bis Ende Dezember 2024. Neue Anfragen können deshalb nicht mehr entgegengenommen werden.
Autor(in): Petra Schraml
Kontakt zur Redaktion
Datum: 28.11.2024
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Links zum Thema
- Projekt #Kinderrechte digital leben!
- Das Projekt #Kinderrechte digital leben!“ in der Projektedatenbank des Innovationsportals
- Deutscher Bildungsserver: Kinderrechte ins Grundgesetz - Rechtliche Grundlagen zur Kinder- und Jugendbeteiligung
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