Studienfinanzierung. Studiengebühren
Das Bundesverfassungsgericht entschied 2005, dass ein Erststudium an deutschen Hochschulen nicht grundsätzlich gebührenfrei sein müsse. Seitdem wurden in verschiedenen Bundesländern allgemeine Studiengebühren eingeführt. In den letzten Jahren wurden jedoch in einigen dieser Bundesländer allgemeine Studiengebühren wieder abgeschafft. Ab 2014 werden in keinem Bundesland mehr allgemeine Studiengebühren erhoben. Eine dauerhafte Abschaffung von Studiengebühren erscheint dennoch fraglich. Nach den Landeshochschulgesetzen in verschiedenen Bundesländern ist ein grundständiges Studium gebührenfrei, für weiterbildende oder berufsbegleitende Studiengänge werden jedoch vielerorts Gebühren erhoben. Der Artikel "Offene Hochschule - wer soll das bezahlen? im duz Magazin 04/2015 skizziert entsprechende Perspektiven.