Schwerbehindertenrecht
Sozialgesetzbuch (SGB) Neuntes Buch (IX) - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen
Das neue Schwerbehindertenrecht hat das frühere Schwerbehindertengesetz abgelöst. Teil 1 enthält allgmeine Regelungen zu den Leistungen zur Teilhabe für behinderte und von Behinderung bedrohten Menschen. Teil 2 enthält besondere Regelungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen (Schwerbehindertenrecht) in Bezug auf die Integration in die Arbeitswwelt.
Kraftfahrzeugsteuergesetz - KraftStG: Vergünstigungen für Schwerbehinderte
Auszug: §3a Vergünstigungen für Schwerbehinderte (1) Von der Steuer befreit ist das Halten von Kraftfahrzeugen, solange die Fahrzeuge für Schwerbehinderte zugelassen sind, die durch einen Ausweis im Sinne des Schwerbehindertengesetzes oder des Artikels 3 des Gesetzes über die unentgeltliche Beförderung Schwerbehinderter im öffentlichen Personenverkehr vom 09.07.1979 (BGBl I S. 989) mit dem Merkzeichen [...]
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Nahverkehrszügeverordnung SchwbNV
Fünfte Verordnung zur Durchführung des Schwerbehindertengesetzes - vom 30. September 1994. Früher u.d.L. http://www.behinderung.org/gesetze/SchwbNV.htm
Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung - SchwbAV
Zweite Verordnung zur Durchführung des Schwerbehindertengesetzes - vom 28. März 1988 (BGBl. I S. 484), geändert durch Art. 7 des Gesetzes vom 26. Juli 1994 (BGBl. I S. 1792).
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Unentgeltliche Beförderung Schwerbehinderter im öffentlichen Personenverkehr - UnBefG
Auszug aus dem Gesetz über die unentgeltliche Beförderung Schwerbehinderter im öffentlichen Personenverkehr (UnBefG) - vom 9. Juli 1979 (BGBI. I S. 989) geändert durch Art. 21 des Haushaltsbegleitgesetzes 1984 (BGBI. I S. 1532) und durch Art. 8 des Gesetzes vom 24. Juli 1986 (BGBI. I S. 1110).
Wahlordnung Schwerbehindertenvertretungen - SchwVWO
Erste Verordnung zur Durchführung des Schwerbehindertengesetzes - in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. April 1990 (BGBl. I S. 811).
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Werkstättenverordnung Schwerbehindertengesetz - SchwbWV
Werkstättenverordnung vom 13. August 1980 (BGBl. I S. 1365), die zuletzt durch Artikel 8 des Gesetzes vom 22. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2959) geändert worden ist.