Lehrer*innenkonferenz
Die folgenden Erläuterungen sind Auszüge aus dem nationalen Informationsdossier Das Bildungswesen in der Bundesrepublik Deutschland, das von der Informationsstelle der Länder im Sekretariat der Kultusministerkonferenz in Zusammenarbeit mit der Informationsstelle des Bundes im Bundesbildungsministerium für das "Informationssnetz zum Bildungswesen in Europa" EURIDYCE erstellt wurde. Die gesamte Broschüre ist in deutscher und englischer Sprache online verfügbar.
Zu den Mitwirkungsgremien im Schulbereich gehören die Lehrer*innenkonferenzen, in denen von den Lehrern Fragen des Unterrichts und der Erziehung entschieden werden, ohne dass die pädagogische Freiheit des einzelnen Lehrers eingeschränkt wird.
Als Lehrer*innenkonferenzen werden die Gesamtkonferenz, der alle Lehrer*innen einer Schule angehören, sowie die Teilkonferenzen bezeichnet, die sich z.B. aus den Lehrer*innen für ein bestimmtes Fach oder einer Klasse zusammensetzen. In den Lehrer*innenkonferenzen werden - meist in einem förmlichen Begutachtungsverfahren - die Schulbücher ausgewählt, die vom Ministerium zugelassen sind und in einem Schulbuchverzeichnis regelmäßig veröffentlicht werden.
Ferner entscheiden die Lehrer*innenkonferenzen in Konfliktsituationen über Ordnungsmaßnahmen bis hin zum Ausschluss eines Schülers aus der Schule. In mehreren Ländern haben die Vertreter von Eltern (und Schülern) das Recht auf Anhörung und Mitberatung in den Lehrer*innenkonferenzen.
Ausgeschlossen sind jedoch die Eltern- bzw. Schülervertreter bei der Beratung und Entscheidung über Zeugnisnoten und die Versetzung oder Nichtversetzung von Schülern.
In der Gesamtkonferenz der Lehrer*innen auf Schulebene hat in der Regel die Schulleitung den Vorsitz. Sie ist für den Vollzug der Beschlüsse verantwortlich.