Integrationskurse für Migrantinnen und Migranten
"Den Kern staatlicher Integrationsangebote bildet der Integrationskurs, bestehend aus einem Sprachkurs zur Vermittlung ausreichender Deutschkenntnisse sowie einem Orientierungskurs zur Vermittlung von Wissen über das Leben in Deutschland und die in unserer Gesellschaft geltenden Normen und Werte. Ziel des Integrationskurses für (nicht mehr schulpflichtige, erwachsene) Zuwanderer ist die Förderung der Eingliederung im Sinne gesellschaftlicher Teilhabe und Chancengleichheit. Dabei sind ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache der Schlüssel zur Integration. Gleichzeitig sind auch Kenntnisse über das gesellschaftliche, kulturelle und wirtschaftliche Leben unerlässlich, um sich in der neuen Umgebung zurecht zu finden.
Das Bundesamt ist verantwortlich für die formale und inhaltliche Ausgestaltung der Integrationskurse."
(Quelle: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge)
Rechtliche Regelung
Integrationskursverordnung (IntV)
Die Verordnung der Bundesregierung zur Durchführung von Integrationskursen für Ausländer und Spätaussiedler wurde auf der Grundlage des § 43 Abs. 4 des Aufenthaltsgesetzes (AufenhtG) erlassen und regelt die Einzelheiten der Integrationskurse, insbesondere die Grundstruktur, die Dauer und die Lerninhalte sowie das Verwaltungsverfahren einschließlich der Abrechnung der Integrationskurse.
Allgemeine Informationen
Integrationskurse - Informationsangebot des Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Informationen zu Integrationskursen beim Bundesamt ffür Migration und Flüchtlinge (BAMF), in mehreren Sprachen verfügbar.
Integrationskurse - Übersicht
- Übersicht über Integrationskurse - Teilnahmemöglichkeiten, Kursarten, Kosten etc. .
Hinweise für Akteure zur Durchführung von Integrationskursen
Diese Hinweise sollen insbesondere den Kursträgern als Hilfestellung bei der Durchführung der Integrationskurse dienen. Er enthält die Verfahrensabläufe einschließlich der notwendigen Formulare und Merkblätter in einem Gesamtüberblick und wird ständig aktualisiert.
Hinweise für Akteure zur Durchführung von Integrationskursen: Mehr Info
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Curriculum für einen bundesweiten Orientierungskurs
Der Integrationskurs des Bundes nach § 43 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) besteht aus einem Sprachkurs mit 600 Unterrichtseinheiten (UE) und einem Orientierungskurs mit nunmehr 45 UE. Das vorliegende Curriculum für einen bundesweiten Orientierungskurs legt Lernziele und Lerninhalte für diese 45 UE fest und bildet damit die wesentliche inhaltliche Grundlage für das standardisierte [...]