Übergang Kindergarten – Grundschule in Bremen
Gesetzliche Rahmenbedingungen
Bremisches Tageseinrichtungs- und Kindertagespflegegesetz - BremKTG
Bremisches Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege. Dieses Gesetz dient der Ausführung der §§ 22 bis 25 des Achten Buches Sozialgesetzbuch. Es regelt das Nähere zum Inhalt und Umfang der Aufgaben und Leistungen hinsichtlich der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege in Bremen.
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Bremer Schulblatt (Gesetze und Verordnungen)
Das Bremer Schulblatt ist die amtliche Vorschriftensammlung der Senatorin für Bildung, Wissenschaft und Gesundheit. Es dient den Lehrkräften, sich in den für sie geltenden formalen Rahmenbedingungen zurecht zu finden. Es soll Eltern und Schülerinnen und Schülern helfen, die rechtlichen Grundlagen nachvollziehen zu können, die für die schulische Arbeit richtungweisend sind. Die [...]
Dokument von: Senatorin für Kinder und Bildung Bremen
Bildungsplan und Übergang
Rahmenplan für Bildung und Erziehung im Elementarbereich - Bremen
Dieser Rahmenplan hat zum Ziel, den Bildungs- und Erziehungsauftrag zu konkretisieren, die Bildungsbereiche zu definieren und die Anforderungen zu beschreiben, die der Bildungsarbeit aller Tageseinrichtungen im Lande Bremen zugrunde zu legen sind. Die Umsetzung des Rahmenplans kann mit unterschiedlichen pädagogischen und organisatorischen Ansätzen der Träger und Einrichtungen erfolgen. Die Vielfalt von [...]
Dokument von: Die Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport Bremen
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Bildungsplan für Kinder von 0 bis 10 Jahren in Bremen
Auf dieser Seite der Bremer Senatorin für Kinder und Bildung wird der Entwicklungsprozess eines neuen Bildungsplans für Kita und Grundschule in Bremen präsentiert. Der geplante Bildungsplan nimmt die besonders entwicklungs- und lernintensive Altersspanne von 0 bis 10 Jahren in den Blick. Er stellt zum einen das Kind in den Mittelpunkt aller Überlegungen, zum anderen auch die Verzahnung der [...]
Dokument von: Senatorin für Kinder und Bildung Bremen
Informationen für Eltern
Von der Kita in die Grundschule in Bremen
Alle Kinder im Bundesland Bremen, die bis zum 30. Juni des aktuellen Jahres 6 Jahre alt werden, müssen zur Schule angemeldet werden. Kinder, die bis zum 30. September 6 Jahre alt werden, sind sogenannte „Karenzzeitkinder“. Hier können die Eltern entscheiden, ob sie im aktuellen oder im nächsten Jahr in die Schule kommen. (Stand: September 2023) Die Seite enthält [...]
Dokument von: Senatorin für Kinder und Bildung Bremen
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Die Grundschule Bremen stellt sich vor - Informationen für Eltern
Die Broschüre soll einen Einblick geben in die Arbeit der Grundschule und den Schulanfang erleichtern helfen.
Dokument von: Senatorin für Kinder und Bildung Bremen
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Regionale Beratungs- und Unterstützungszentren (ReBUZ) in Bremen
Die Regionalen Beratungs- und Unterstützungszentren bilden ein Unterstützungssystem für Schulen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der ReBUZ verstehen ihre Arbeit als unabhängige Beratungs- und Unterstützungsleistung für Eltern, Lehrkräfte und anderes schulisches Personal sowie Schülerinnen und Schüler.