Übergang Kindergarten – Grundschule in Bayern
Gesetzliche Rahmenbedingungen
Bayerisches Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG)
Bayerisches Gesetz zur Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in Kindergärten, anderen Kindertageseinrichtungen und in Tagespflege (Bayerisches Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz – BayKiBiG). Vom 8. Juli 2005, aktuelle Fassung.
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Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG)
Das Gesetz gliedert sich in die Teile: Grundlagen; Die öffentlichen Schulen; Private Unterrichtseinrichtungen; Schülerheime; Schulaufsicht; Maßnahmen zur Durchsetzung der Schulpflicht, Ordnungswidrigkeiten; Übergangs- und Schlussbestimmungen. Der Artikel 30b befaßt sich mit der Inklusiven Schule.
Bildungsplan und Übergang
Der Bayerische Bildungs- und Erziehungsplan (BEP) für Kinder in Tageseinrichtungen bis zur Einschulung
In einer sich immer rascher ändernden Gesellschaft ist es geboten, Vorkehrungen zu treffen, dass die Qualität der pädagogischen Arbeit in den Tageseinrichtungen gesichert und weiterentwickelt wird. Dies ist das Ziel des Bayerischen Bildungs- und Erziehungsplans. Er knüpft an bekannte Zielvorgaben an, stellt Bekanntes in einen neuen Zusammenhang und eröffnet neue Aufgabenbereiche und [...]
Dokument von: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales
Informationen für pädagogische Fachkräfte
Gemeinsam Verantwortung tragen. Bayerische Leitlinien für Bildung und Erziehung von Kindern bis zum Ende der Grundschulzeit
Die Zusammenarbeit zwischen Krippe, Kindergarten und Schule und mit den Eltern als wichtigstem Bildungsort stärken: Das ist das Ziel der bayerischen Leitlinien. Sie gelten für die pädagogische Arbeit in allen außerfamiliären Bildungsorten, die Verantwortung für die Kinder bis zum Ende der Grundschulzeit tragen. Adressaten der Leitlinien sind damit alle Kindertageseinrichtungen, [...]
Übergang Kindertageseinrichtung – Schule (Bayern)
Die Seite informiert zu rechtlichen Grundlagen des Übergangs von der Kita in die Grundschule und zum Übergabebogen und Informationen für die Grundschule.
Dokument von: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales
Informationen für Eltern
Die Schuleingangsuntersuchung in Bayern
Die Seite informiert über die Schuleingangsuntersuchung in Bayern, die verschiedenen Bestandteile und darüber, wer die Untersuchungen vornimmt.
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Die Grundschule in Bayern
Die Grundschule umfasst die Jahrgangsstufen 1 bis 4 und ist die gemeinsame Schule für die Sechs- bis Zehnjährigen. Für Kinder, die zwischen dem 1. Juli und dem 30. September sechs Jahre alt werden, wurde zum Schuljahr 2019/2020 ein Einschulungskorridor eingeführt. Nach der Grundschule können gemäß den Übertrittsregelungen die Mittelschule, die Realschule oder das Gymnasium besucht werden.
Dokument von: Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Schulberatung in Bayern
Informationen aus dem Informationspool des bayerischen Kultusministeriums zu jeder Schulart, zu Aufnahmebedingungen, zum inneren Aufbau, zu Abschlüssen und Anschlussmöglichkeiten. Schulberatung hilft die unterschiedlichen Bildungswege überlegt zu nützen, Schulprobleme zu klären und zu bewältigen. Sie ist Teil des staatlichen Bildungs- und Erziehungsauftrags und bietet Schülern, Eltern und Lehrern [...]