Lärmschutzbereich - kostenloses Unterrichtsmaterial, Arbeitsblätter und Übungen
Verordnung über den Lärmschutzbereich (FRA)
Die Landesregierung ist nach § 4 des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm verpflichtet, für den Verkehrsflughafen Frankfurt Main einen Lärmschutzbereich durch Rechtsverordnung festzusetzen. Neben der Verordnung bietet das Hessische Wirtschaftsministerium hier auch passendes Kartenmaterial (2019).