Verordnung über den Lärmschutzbereich (FRA)kostenloses Unterrichtsmaterial online bei Elixier

Verordnung über den Lärmschutzbereich (FRA)

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Die Landesregierung ist nach § 4 des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm verpflichtet, für den  Verkehrsflughafen Frankfurt Main einen Lärmschutzbereich durch Rechtsverordnung festzusetzen. Neben der Verordnung bietet das Hessische Wirtschaftsministerium hier auch passendes Kartenmaterial (2019).

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Zur Verfügung gestellt von: Hessischer Bildungsserver
Höchstalter: 18
Beschreibung für Schüler: ʺDie Landesregierung ist nach § 4 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm in der Fassung vom 31.10.2007 (BGBl. I S. 2550) verpflichtet, für den erweiterten Verkehrsflughafen Frankfurt Main einen Lärmschutzbereich durch Rechtsverordnung festzusetzen.ʺ Neben der Verordnung bietet das Hessische Wirtschaftsministerium hier auch passendes Kartenmaterial.
Frei zugänglich: ja
Lernressourcentyp: Primärmaterial/Quelle
Sprache: Deutsch
Geeignet für: Schüler; Lehrer
Mindestalter: 16
Kostenpflichtig: nein
Lizenz: Keine Angabe
Titel für Schüler: Verordnung über den Lärmschutzbereich (FRA) - für Profis
Schlagwörter:
freie Schlagwörter: