Verordnung über den Lärmschutzbereich (FRA)
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Die Landesregierung ist nach § 4 des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm verpflichtet, für den Verkehrsflughafen Frankfurt Main einen Lärmschutzbereich durch Rechtsverordnung festzusetzen. Neben der Verordnung bietet das Hessische Wirtschaftsministerium hier auch passendes Kartenmaterial (2019).