Hochschulzugang - kostenloses Unterrichtsmaterial, Arbeitsblätter und Übungen
Von der Elitenbildung zur Bildungsexpansion: zweihundert Jahre Abitur (1788-1988) / von Andrae Wolter
1788 hat Preußen als erstes deutsches Land die Reifeprüfung eingeführt. An der Funktion des Abiturs als Voraussetzung für den Hochschulzugang hat sich seitdem mehrfach bildungspolitischer Streit entzündet. Mit der Bildungsexpansion ist der Wert des Abiturs in Frage gestellt. Der Verfasser geht den Beziehungen zwischen Bildungserwartung und Arbeitsmarktproblemen der ...
Rechtsgrundlagen zum Erwerb der Fachochschulreife in Rheinland-Pfalz
Die Seite bündelt die Rechtsgrundlagen für das Gymnasium in Rheinland-Pfalz. Unter anderem findt man auch die folgenden Vorschriften für den Erwerb der Fachhochschulreife: Landesverordnung über den Erwerb der Fachhochschulreife vom 26. Mai 2011, Verwaltungsvorschrift zum Praktikum Fachhochschulreife.
Anrechnung beruflicher Kompetenzen auf Hochschulstudiengänge (ANKOM III)
In der dritten Förderphase der BMBF-Initiative Anrechnung beruflicher Kompetenzen auf Hochschulstudiengänge ANKOM ab 2012 hat das Bundesinstitut für Berufsbildung BIBB die Trägerschaft für 20 Projekte übernommen. Gegenstand der Untersuchungen sind Studienorganisation, Lehrmethoden, Beratung, Coaching sowie Fortbildungen. Ziel ist die Verbesserung der Rahmenbedingungen ...
Schulischer Teil der Fachhochschulreife in der gymnasialen Oberstufe (In: Schul- und Prüfungsordnung über die gymnasiale Oberstufe und die Abiturprüfung im Saarland)
Diese Verordnung enthält unter anderem die gesetzlichen Bestimmungen zum Erwerb des schulischen Teils der Fachhochschulreife während der gymnasialen Oberstufe im Saarland. Die betreffende Stelle ist: Abschnitt VI, §27.
Fachhochschulreife (Mecklenburg-Vorpommern)
Die Seite informiert darüber wie in Mecklenburg-Vorpommern die Fachhochschulreife nachgewiesen wird und welche weiteren Zeugnissse zum Studium an einer Fachhochschule berechtigen. Daneben finden sich Informationen zu den weiteren Hochschulzugangsberechtigungen.
Verordnung des Kultusministeriums über die Ausbildung und Prüfung an den einjährigen Berufskollegs zum Erwerb der Fachhochschulreife (1BKFHVO) (Baden-Württemberg)
Verordnung über die Ausbildung und Prüfung an den einjährigen Berufskollegs zum Erwerb der Fachhochschulreife in Baden-Württemberg. Geregelt werden Aufnahmeverfahren und Probezeit, Ordentliche Abschlussprüfung und die Prüfung für Schulfremde.
Quelle
Systematik
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