Fluglärm - kostenloses Unterrichtsmaterial, Arbeitsblätter und Übungen
Verordnung über den Lärmschutzbereich (FRA)
Die Landesregierung ist nach § 4 des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm verpflichtet, für den Verkehrsflughafen Frankfurt Main einen Lärmschutzbereich durch Rechtsverordnung festzusetzen. Neben der Verordnung bietet das Hessische Wirtschaftsministerium hier auch passendes Kartenmaterial (2019).
Quelle
Systematik
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