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Mecklenburg-Vorpommern: Verordnung zur Beschulung hochbegabter Schüler im Sekundarbereich
Die Verordnung gilt für alle Schüler, die durch ein oder mehrere den geltenden wissenschaftlichen und testtheoretischen Standards genügenden Intelligenztestverfahren als hochbegabt diagnostiziert wurden und regelt deren Förderung und Beschulung.