Mecklenburg-Vorpommern: Verordnung zur Beschulung hochbegabter Schüler im Sekundarbereich

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Die Verordnung gilt für alle Schüler, die durch ein oder mehrere den geltenden wissenschaftlichen und testtheoretischen Standards genügenden Intelligenztestverfahren als hochbegabt diagnostiziert wurden und regelt deren Förderung und Beschulung.

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Zur Verfügung gestellt von: Deutscher Bildungsserver
Autor: http://www.service.m-v.de/cms/DLP_prod/DLP/_JSP/Kontakt/index.jsp?
Sprache: Deutsch
Geeignet für: Lehrer; Schüler