Mecklenburg-Vorpommern: Verordnung zur Beschulung hochbegabter Schüler im Sekundarbereich
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Die Verordnung gilt für alle Schüler, die durch ein oder mehrere den geltenden wissenschaftlichen und testtheoretischen Standards genügenden Intelligenztestverfahren als hochbegabt diagnostiziert wurden und regelt deren Förderung und Beschulung.