Rechtliches für Nachwuchswissenschaftler. Vergütung, Befristung, Lehrverpflichtung
Übergreifendes und Hintergründe
Bundesbericht Wissenschaftlicher Nachwuchs
Im Februar 2021 wurde der Bundesbericht Wissenschaftlicher Nachwuchs (BuWiN) 2021 veröffentlicht. Der Bericht präsentiert empirische Befunde zur Situation des wissenschaftlichen Nachwuchses in Deutschland. Schwerpunktthema der Ausgabe 2021 sind die Karriereverläufe Promovierter, weitere Themen sind Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen, Qualifizierungsbedingungen in der Promotionsphase, [...]
Dokument von: Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
Bundesbericht Wissenschaftlicher Nachwuchs: Mehr Info
Bundesbericht Wissenschaftlicher NachwuchsLink als defekt melden
Wissenschaftlicher Nachwuchs - BMBF
Wissenschaftlicher Nachwuchs ist ein Sammelbegriff für verschiedene Formen der wissenschaftlichen Qualifikationsphase nach Studienabschluss. Dazu gehören Doktorandinnen und Doktoranden, promovierte wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Nachwuchsgruppenleiterinnen sowie Junior- oder Tenure-Track-Professorinnen und -Professoren, die in Universitäten oder außeruniversitären [...]
Dokument von: Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
Orientierungsrahmen (wissenschaftlicher Nachwuchs)
Die Mitgliederversammlung der Hochschulrektorenkonferenz hat empfohlen, an den einzelnen Hochschulen Orientierungsrahmen für den wissenschaftlichen Nachwuchs nach der Promotion zu erarbeiten, um mehr Verlässlichkeit und Transparenz in der Karriereplanung von Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftlern zu schaffen. Die Konzepte verschiedener Hochschulen zur Gestaltung der Karrierewege von [...]
Orientierungsrahmen (wissenschaftlicher Nachwuchs): Mehr Info
Orientierungsrahmen (wissenschaftlicher Nachwuchs)Link als defekt melden
Wissenschaft - Gewerkschaft Bildung und Erziehung GEW
Die Informationen der Gewerkschaft Bildung und Erziehung GEW in der Rubrik Wissenschaft beziehen sich schwerpunktmäßig auf Qualifizierungswege, Berufstätigkeit und Arbeitsbedingungen in Wissenschaft und Hochschule.
Besoldung / W-Vergütung
KMK: Dienstrecht und Besoldung
Umsetzung der Dienstrechtsreform im Hochschulbereich mit Angaben zum Inkrafttreten verschiedener Regelungen. Unterpunkte sind: Lehrverpflichtung. Lehrauftragsvergütung. Besetzung von Professorenstellen. Versorgungslastenausgleich. Wissenschaftsmanagermarkt.
Dokument von: Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK)
KMK-Vereinbarung über die Lehrverpflichtung an Hochschulen
Die Vereinbarung gilt für das hauptberuflich tätige wissenschaftliche Personal (§ 42 HRG) an Hochschulen, soweit ihm Lehraufgaben obliegen. Die Kultus-/Wissenschaftsministerinnen und minister verpflichten sich in diesem KMK-Beschluß vom 05.12.2002, darauf hinzuwirken, dass die Lehrverpflichtung in den Ländern nach Maßgabe dieser Vereinbarung dienstrechtlich geregelt wird.
Dokument von: Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK)
KMK-Vereinbarung über die Lehrverpflichtung an Hochschulen: Mehr Info
KMK-Vereinbarung über die Lehrverpflichtung an HochschulenLink als defekt melden
Wissenschaftspersonal
Die Informationen der Hochschulrektorenkonferenz HRK beziehen sich auf Besoldung, Tarifrecht und Befristungsregelungen.
GEW-Ratgeber zum Thema "Wissenschaft als Beruf"
Die GEW stellt verschiedene Ratgeber zum Thema "Wissenschaft als Beruf" zum Herunterladen bereit. Aspekte sind unter anderem: Arbeitsplatz Hochschule und Forschung, Mindestlohn an Hochschulen, befristiete Arbeitsverträge in der Wissenschaft, Joben im Studium.
GEW-Ratgeber zum Thema "Wissenschaft als Beruf" : Mehr Info
GEW-Ratgeber zum Thema "Wissenschaft als Beruf" Link als defekt melden
W-Portal
Portal des Deutschen Hochschulverbandes DHV zur W-Besoldung. Da für den Bund, die Länder und die jeweilige Hochschule spezielle Regelungen gelten, möchte der Deutsche Hochschulverband mit dem W-Portal den Hochschullehrern einen schnellen Zugriff auf die einschlägigen Vorschriften ermöglichen.
Zeitverträge / Befristungsregelungen
Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes vom 27.03.2024
Am 27.03.2024 wurde die Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes beschlossen. In den FAQ werden zahlreiche Fragen zur Reform erörtert und es wird auf den entsprechenden Gesetzentwurf verwiesen.
Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes vom 27.03.2024: Mehr Info
Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes vom 27.03.2024Link als defekt melden
Wissenschaftszeitvertragsgesetz - Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) informiert über das seit 2007 geltende Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) und skizziert aktuelle Entwicklungen im Rahmen einer geplanten Reform.
Evaluation des novellierten Wissenschaftszeitvertragsgesetzes
Das im April 2007 in Kraft getretene Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) wurde seither verschiedentlich modifiziert. Das BMBF hat das Institut für Hochschulentwicklung und die Interval GmbH mit der Evaluation des Gesetzes beauftragt, der Bericht wurde im Mai 2022 vorgelegt.
Evaluation des novellierten Wissenschaftszeitvertragsgesetzes : Mehr Info
Evaluation des novellierten Wissenschaftszeitvertragsgesetzes Link als defekt melden
Gesetz über befristete Arbeitsverträge in der Wissenschaft. (Wissenschaftszeitvertragsgesetz - WissZeitVG)
Vorgestellt wird das "Wissenschaftszeitvertragsgesetz vom 12. April 2007 (BGBl. I S. 506), das durch Artikel 1 des Gesetzes vom 25. Mai 2020 (BGBl. I S. 442) geändert worden ist"
Erstes Gesetz zur Änderung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes. Vom 11. März 2016
Mit der Novelle wird auf Fehlentwicklungen an den Hochschulen reagiert, wo ein Großteil der jungen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler nur Ein-Jahres-Verträge erhält. Unsachgemäße Befristungen sollen künftig verhindert werden. Der Text dokumentiert die Änderungen gegenüber der Version vom 12. April 2007.
Gesetz zur Änderung arbeitsrechtlicher Vorschriften in der Wissenschaft. Vom 12. April 2007.
Artikel 1 beinhaltet das Gesetz über befristete Arbeitsverträge in der Wissenschaft (Wissenschaftszeitvertragsgesetz - WissZeitVG), Artikel 2 die Änderung des Hochschulrahmengesetzes.
Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW): Wissenschaftszeitvertragsgesetz
Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) dokumentiert Entwicklungen beim Wissenschaftszeitvertragsgesetz mit weiterführenden Links.