Die EU-Jugendgarantie
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Die EU-Jugendgarantie wurde am 8. Oktober 2014 in Brüssel beschlossen. Sie besagt, dass die EU-Mitgliedstaaten dafür sorgen sollten, dass allen jungen Menschen unter 25 Jahren innerhalb von vier Monaten, nachdem sie die Schule verlassen haben oder arbeitslos geworden sind, eine hochwertige Arbeitsstelle, die ihrer Ausbildung, ihren Fähigkeiten und ihrer Erfahrung entspricht, angeboten wird oder dass sie im Wege einer Lehre, eines Praktikums oder einer Weiterbildung, die Ausbildung absolvieren bzw. die Fähigkeiten und die Erfahrung erwerben können, die notwendig sind, um einen Arbeitsplatz zu finden. Die Jugendgarantie gilt als Strukturreform zur Verbesserung des Übergangs von der Schule ins Berufsleben und als Sofortmaßnahme zur Förderung der Beschäftigung junger Menschen.
Under the Youth Guarantee Member States should ensure that, within four months of leaving school or losing a job, young people under 25 can either find a good-quality job suited to their education, skills and experience or acquire the education, skills and experience required to find a job in the future through an apprenticeship, a traineeship or continued education. The Youth Guarantee is both a structural reform to drastically improve school-to-work transitions and a measure to immediately support jobs for young people. (European Commission, Memo, Brussels, 8 October 2014)