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Gedenkstätten in Bayern

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Seit ihrer Gründung am 1. Januar 2003 trägt die Stiftung Bayerische Gedenkstätten die Verantwortung für die KZ-Gedenkstätten Dachau und Flossenbürg. Zuvor war der Freistaat selbst bzw. die Bayerische Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen für diese beiden bedeutenden Gedenkorte in Bayern zuständig. Ausgangspunkt für die Stiftungsgründung war die Grundannahme, dass die Erinnerung an das nationalsozialistische Unrecht nicht allein als staatlicher Auftrag zu verstehen ist. Sie ist vielmehr eine Aufgabe, die sich der Gesellschaft in ihrer Gesamtheit stellt.

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Zur Verfügung gestellt von: Deutscher Bildungsserver
Autor: landeszentrale@stmuk.bayern.de
Frei zugänglich: ohne Anmeldung frei zugänglich
Lizenz: Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung
Geeignet für: Lehrer; Schüler
Kostenpflichtig: nein
Sprache: Deutsch
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