Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz auf einen Blick
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Zum 1. März 2020 trat in Deutschland ein Gesetz in Kraft, das Nicht-EU-Staatsbürger*innen die Arbeitssuche und den Abschluss von Arbeitsverträgen erleichtern soll damit soll einem Mangel an qualifizierten Arbeitskräften begegnet werden. Das Gesetz richtet sich an Personen mit beruflichen und akademischen Qualifikationen, die im Ausland erworben wurden und in Deutschland anerkannt sind. Neu ist unter anderem die Möglichkeit, bis zu sechs Monate in Deutschland zwecks Arbeitssuche zu verbringen. Auch die Vorrangprüfung entfällt, wonach freie Stellen zunächst mit deutschen bzw. aus der EU stammenden Fachkräften besetzt werden sollten.
As of 1 March 2020, skilled immigrants from non-EU countries will find it easier to enter Germany for employment purposes. A skilled immigrant has either an academic or a professional qualification acquired abroad and recognized in Germany. For example,they will be granted a visa for six months to seek employment. Job seekers from EU countries are no longer given preference .