Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die Durchführung der Abschlußprüfung der Qualifizierungsmaßnahme für Beratungslehrer im Freistaat Sachsen
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Die Verwaltungsvorschrift regelt die Zulassungsvoraussetzungen, Form und Inhalt der Abschlußprüfung sowie die Gesamtbewertung für die Qualifizierung.