Barrierefreiheit Webseiten für alle zugänglich machen
kostenloses Unterrichtsmaterial online bei Elixier
Die Einführung des Internets als zusätzliche Lern- und Informationsplattform für Schülerinnen und Schüler, Eltern und Interessierte beinhaltet für die Schulen auch die Verantwortung, behinderte Menschen aufgrund ihrer Behinderungen weder von der aktiven Teilnahme am Unterricht noch von der Kenntnisnahme der von Schulen öffentlich im Internet bereitgestellten Inhalten auszugrenzen.
Zumindest für öffentliche Einrichtungen (Behörden) besteht im Rahmen des allgemein einzuführenden E-Governments eine gesetzliche Verpflichtung (laut BITV, die seit Juli 2002 in Kraft ist und laut §11 Behindertengleichstellungsgesetz), ihre Internetauftritte bis spätestens 2005 barrierefrei zu gestalten. Per Gerichtsbeschluss wurde in diesem Zusammenhang bereits festgestellt, dass das zusätzliche Anbieten einer reinen Textfassung des Internetauftritts nicht etwa als Umsetzung von Barrierefreiheit sondern vielmehr als weiterer Schritt der Diskriminierung anzusehen ist. Alles in allem erscheint es insbesondere für Auszubildende, zu deren künftigen Aufgabenstellungen im Beruf das Gestalten und Erstellen von Webseiten gehört unumgänglich, sich mit dieser Thematik gründlich auseinander zu setzen. Wenn die deutsche Rechtsprechung dem amerikanischen Vorbild in Bezug auf Barrierefreiheit folgt, so ist langfristig zu erwarten, dass auch die freie Wirtschaft dazu verpflichtet wird, ihre Internetauftritte barrierefrei zu gestalten. Dieser Beitrag soll die Leserinnen und Leser für die Problemstellungen, denen behinderte Menschen im Internet gegenüberstehen, sensibilisieren und nennt eine Reihe von Vereinen, Initiativen und Quellen als Basis zur weiteren Recherche.