Rahmenvereinbarung über die Ausbildung und Prüfung für ein sonderpädagogisches Lehramt (Lehramtstyp 6). Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 06.05.19 94 i. d. F. vom 07.03.2013
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Die Rahmenvereinbarung dokumentiert die Grundsätze für die Ausbildung und Prüfung, die Struktur und Dauer der Ausbildung sowie das Zusatzstudium für ein sonderpädagogisches Lehramt. Prinzipien der Personalentwicklung und Anerkennung von Prüfungsleistungen werden dargestellt. Das Dokument benennt sonderpädagogische Förderschwerpunkte und gibt einen Überblick über die Bezeichnungen der sonderpädagogischen Lehrämter nach jeweiligem Landesrecht.