Vorbereitungsdienst und Zweite Staatsprüfung in Sachsen
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Die Studienreferendare für die Lehrämter an Grundschulen, an Oberschulen, an Gymnasien, an berufsbildenden Schulen und für das Lehramt Sonderpädagogik sollen die pädagogischen und fachdidaktischen Kenntnisse, Erfahrungen und Fähigkeiten, die sie während des Studiums an der Hochschule erworben haben, in engem Bezug zur Schulpraxis so erweitern und vertiefen, dass sie verantwortlich und erfolgreich den Erziehungs- und Bildungsauftrag als Lehrkraft wahrnehmen können. Mit dem Bestehen der Zweiten Staatsprüfung wird die Lehrbefähigung für das Lehramt an Grundschulen, das Lehramt an Oberschulen, das Lehramt an Gymnasien, das Lehramt an berufsbildenden Schulen bzw. für das Lehramt Sonderpädagogik in den jeweiligen Unterrichtsfächern, Förderschwerpunkten oder beruflichen Fachrichtungen erworben.