Art. 4 Grundgesetz
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Der Artikel verbürgt die Freiheit von Religion, Gewissen und Weltanschauung. Ebenfalls räumt er das Recht ein, den Kriegsdienst mit der Waffe zu verweigern.
Der Artikel verbürgt die Freiheit von Religion, Gewissen und Weltanschauung. Ebenfalls räumt er das Recht ein, den Kriegsdienst mit der Waffe zu verweigern.