Schulgesetz (Schulrecht) des Landes Sachsen-Anhalt (LSA)

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Das Schulgesetz gliedert sich in die Teile: Allgemeine Vorschriften; Schulverfassung; Lehrerinnen und Lehrer und weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter; Schülerinnen und Schüler; Schulpflicht; Schülervertretung; Elternvertretung; Schulträgerschaft; Aufbringung der Kosten; Vertretungen bei der obersten Schulbehörde und Landesschulbeirat; Staatliche Schulbehörden; Übergangs- und Schlussvorschriften. Paragraph 1, Absatz 3 regelt die inklusive Förderung von Schülerinnen und Schülern.

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Zur Verfügung gestellt von: Deutscher Bildungsserver
Autor: Kultusministerium Sachsen-Anhalt
Frei zugänglich: ohne Anmeldung frei zugänglich
Lernressourcentyp: Primärmaterial/Quelle
Sprache: Deutsch
Kostenpflichtig: nein
Lizenz: Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung
Geeignet für: Lehrer; Schüler