Hessisches Schulgesetz (HSchG)
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Das Schulgesetz umfaßt die Teile: Recht auf schulische Bildung und Auftrag der Schule; Unterrichtsinhalte und Stundentafeln; Schulaufbau; Schulpflicht; Schulverhältnis; Datenschutz; Lehrkräfte, Schulleitung und Schulaufsicht; Eltern; Schülerinnen und Schüler; Schulverfassung; Schulträger; Personal- und Sachaufwand; Schulen in freier Trägerschaft; Gemeinsame Bestimmungen; Zuständigkeit zum Erlass von Rechtsverordnungen und Anordnungen; Übergangs- und Schlussbestimmungen. Die Paragraphen 49-55 regeln die sonderpädagogische Förderung und insbesondere die inklusive Beschulung.