Begabtenförderung in Baden-Württemberg

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Seit Mitte der 80er Jahre hat Baden-Württemberg Schritt für Schritt die Begabten- und Hochbegabtenförderung aufgebaut und weiterentwickelt. Ein differenziertes Unterstützungssystem und flexible Rahmenbedingungen für individuelle Förder- und Differenzierungsmaßnahmen ermöglichen eine begabungsgerechte Förderung in der Grundschule. Akzeleration wird vor allem im Bereich der Grundschulen auf Grundlage von § 4 der Grundschulversetzungsordnung umgesetzt; diese ermöglicht besonders begabten Kindern die Direkteinschulung in Klasse 2, das Überspringen von Klassen sowie die Grundschulempfehlung für die weiterführenden Schulen bereits am Ende von Klasse 3. Selbstverständlich können auch an den weiterführenden Schulen Klassenstufen übersprungen werden. Daneben wurden seit über zwanzig Jahren die verschiedensten Formen des Enrichments entwickelt und erprobt.

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Zur Verfügung gestellt von: Deutscher Bildungsserver
Autor: Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport
Lizenz: Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung
Geeignet für: Lehrer; Schüler
Sprache: Deutsch
Themenbereiche: