Ukraine: Schutz für Kriegsflüchtlinge
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Der Rat der EU hat am 4. März 2022 einstimmig beschlossen, Flüchtlingen aus der Ukraine einen vorübergehenden Schutz zu gewähren.
Der Rat der EU hat am 4. März 2022 einstimmig beschlossen, Flüchtlingen aus der Ukraine einen vorübergehenden Schutz zu gewähren.