Empfehlungen des Expertenrates Schulische Bildung und Erziehung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen (Baden-Württemberg), vorgelegt am 18.02.2010
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Die Leitidee eines inklusiven Bildungswesens mit einer Priorisierung der gemeinsamen Bildung und Erziehung von Menschen mit und ohne Behinderung, wie sie vor dem Hintergrund der Inklusionsdiskussion gesehen wird, wie sie die VN-Behindertenrechtskonvention ausführt und wie sie in den Leitgedanken der Weiterentwicklung verankert ist, die von Herrn Minister am 4. Mai 2009 der Öffentlichkeit vorgestellt wurden (vgl. Anlage), wird von den Mitgliedern des Expertenrates begrüßt. Der Expertenrat hat vor dem Hintergrund der Leitgedanken der Weiterentwicklung in sechs Sitzungen Fragen der Ausgestaltung dieser Leitgedanken erörtert und empfiehlt: die Einführung des Elternwahlrechts bezüglich ihres Kindes mit dem Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot in Verbindung mit der Entwicklung eines Konzeptes der Schulangebotsplanung und dem Aufbau einer regionalen Datensammlung sowie mit der Einführung von Bildungswegekonferenzen; den Aufbau eines Ansprechpartnersystems in den allgemeinen Schulen; und Fragen zur Ausgestaltung eines Netzwerkes zwischen allgemeinen Schulen, der Partner und der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren vor einer Schulgesetzänderung im Rahmen eines Schulversuchs gemäß § 22 Schulgesetz zu erproben. Ferner gibt der Expertenrat Empfehlungen zu Struktur- und Kostenfragen, zur Lehrerbildung, zur Entwicklung von Sonderschulen zu fachrichtungsspezifischen Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren.