BaföG für Gastschulaufenthalte im Ausland
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Nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) können Auslandsschuljahre für Schüler*innen an Gymnasien und Gesamtschulen oder mindestens zweijährigen Fach- oder Fachoberschulen gefördert werden. Aktuell kann die Förderung je nach Zielland und Aufenthaltsdauer bis zu 7.600 betragen und erfolgt für die Dauer des Aufenthalts. Als Vollzuschuss müssen die Gelder nicht zurückbezahlt werden. Für die Auslandsförderung nach dem BAföG sind je nach Zielland unterschiedliche Studierendenwerke zuständig.