Bindung der Mitgliedstaaten an EU-Grundrechte und EuGH
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Am Beispiel einer Entscheidung des EuGH (Åkerberg Fransson 2013) wird die erhebliche Bedeutung der EU-Grundrechtecharta für die nationale Gesetzgebung behandelt (Aktueller Begriff, hg. von den Wissenschaftlichen Diensten des Deutschen Bundestags).