Thüringer Schulgesetz (ThürSchulG)
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Das Schulgesetz gliedert sich in folgende Abschnitte: Grundsätze des Schulwesens; Schulpflicht; Schüler und Eltern; Schulleiter, Lehrer, Konferenzen; Schulkonferenz, Landesschulbeirat; Schulaufsicht, Institut für Lehrerfortbildung, Lehrplanentwicklung und Medien eigenverantwortliche Schule, Schulnetzplanung und Medienzentren; Lehrpläne, Schulbetrieb und Unterrichtsinhalte; Pädagogische Maßnahmen und Ordnungsmaßnahmen; Beratungsdienste, Schulgesundheitspflege und Unterricht im Krankheitsfall; Ergänzende Regelungen zum Schulbetrieb und Datenschutz; Ordnungswidrigkeiten und Schlussbestimmungen. Paragraph 53, Abschnitt 2 regelt den gemeinsamen Unterricht und integrative Formen des Unterrichts.