Rahmenregelung für Ausbildungsregelungen für behinderte Menschen gemäß § 66 BBiG/§ 42m HwO (Stand 15. Dezember 2010)
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Der Hauptausschuss des BIBB hat 2006 Rahmenrichtlinien für Ausbildungsregelungen für Behinderte beschlossen. beschlossen. Mit der Fachtagung Qualifizierte Berufsausbildung für alle Umsetzung der Rahmenrichtlinien für Ausbildungsregelungen nach § 66 BBiG und § 42m HWO wurde der Umsetzungsprozess eingeleitet. Die vorliegende Rahmenregelung schafft die Voraussetzung für Ausbildungsregelungen, die sicherstellen, dass die Ausbildung von behinderten Menschen nach bundeseinheitlichen Richtlinien und Standards erfolgt. Die Empfehlung wurde vom Hauptausschuss des BIBB am 17. Dezember 2009 verabschiedet (geändert am 15. Dezember 2010).