Ausbilder-Eignungsverordnung. Ausbildung der Ausbilder. Prüfungen.
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Ausbilder und Ausbilderinnen haben für die Ausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz den Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten nachzuweisen. Die berufs- und arbeitspädagogische Eignung umfasst nach der Ausbilder-Eignungsverordnung die Kompetenz zum selbstständigen Planen, Durchführen und Kontrollieren der Berufsausbildung. Die DIHK-Gesellschaft für berufliche Bildung informiert über Prüfungstermine, Lehrgangsangebote, Lernmaterialien und Publikationen, das Angebot ist teils kostenpflichtig.