Schulbau in Brandenburg - kostenloses Unterrichtsmaterial online bei Elixier
Die Zuständigkeit für Schulanlagen sowie Gebäude und Einrichtungen einer Schule liegt beim jeweiligen Schulträger als pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe. Es ist Aufgabe des Schulträgers, für notwendige Räumlichkeiten für den Schulbetrieb zu sorgen. Er ist auch für die konkrete Ausgestaltung von Schulgebäuden zuständig. Das Bildungsministerium stellt Empfehlungen bezüglich des Umfangs und der Ausgestaltung der Schulgebäude sowie Schulanlagen, sogenannte Raumprogrammempfehlungen, zur Verfügung, die für den Schulträger keine rechtliche Verbindlichkeit darstellen. Im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung ist es Aufgabe des Schulträgers, spezifische Raumprogramme für die jeweilige Situation vor Ort und das geplante Profil der Schule zu entwickeln. Die Seite informiert über die Rechtsgrundlagen und Fördermaßnahmen für den Schulbau.
Autor:
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Brandenburg
Bildungsebene:
Primarstufe Sekundarstufe I Sekundarstufe II
Lizenz:
Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung
Schlagwörter:
Empfehlung Förderung Förderungsmaßnahme Rechtsgrundlage Richtlinien Schulbau Schule Schulgebäude
freie Schlagwörter:
Bauordnung
Ortsbezüge:
Brandenburg
Sprache:
Deutsch
Themenbereich:
Geeignet für:
Lehrer; Schüler